Antrag: Nichtraucherschutz nach bayerischem Vorbild- Jetzt!

Veröffentlicht am 24.09.2013 in Anträge

Die baden-württembergische Landesregierung und insbesondere das zuständige
Ministerium werden hiermit aufgefordert, umgehend einen Gesetzesentwurf zur
Verbesserung des bestehenden baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetzes
vorzulegen. Kern dieses Gesetzesentwurfs muss ein absolut ausnahmsloses Rauchverbot – in Analogie mit dem Bayerischen Gesetz –insbesondere in allen Gaststätten, geschlossenen
Gesellschaften, Bars, Kneipen, Cafés, Diskotheken, Festzelten und vergleichbaren
Einrichtungen sein. Arbeitsstätten in Innenräumen sollen zukünftig grundsätzlich rauchfrei
sein. Der gesetzliche Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein
ursozialdemokratisches Thema,allen Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer muss der
gleiche Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuteil werden, die Beschäftigten in der
Gastronomie dürfen nicht länger Beschäftigte zweiter Klasse sein.

Dieses ausnahmslose Rauchverbot muss ferner auch für alle Kinder- und Jugendstätten (z.B.
Kindergärten,Spielplätze) sowie für alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B.Kinos) gelten.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen auch auf dem Außengelände grundsätzlich
rauchfrei sein.
Darüber hinaus soll das Land Baden-Württemberg eine entsprechende Bundesratsiniative
zur bundesweiten Vereinheitlichung des Nichtraucherschutzes anstrengen.

Begründung:
Nach der bestehenden baden-württembergischen Regelung darf in Gaststätten mit einer
bestimmten Quadratmeterzahl oder auch durch die Kennzeichnung als Raucherlokal
geraucht werden – auch wenn gleichzeitig (kalte) Speisen serviert werden. Die
Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen lassen sich nicht durch Raumgröße oder durch die
Temperatur des Essens reduzieren. Nur ein konsequenter gesetzlicher Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens schützt die Beschäftigten, die Gäste, schafft Rechtssicherheit
für alle Bürger, sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und leistet einen Beitrag zur
Entbürokratisierung, indem die Behörden von der Aufgabe entbunden werden, einen
unübersichtlichen und uneinheitlichen Katalog von Ausnahmeregelungen zu überwachen.
Eine bloße„Fortentwicklung des Nichtraucherschutzes“ (Zitat Koalitionsvertrag) ist zu
unbestimmt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung als auch die Praxis zeigen, dass
nur ein ausnahmsloses Rauchverbot nach bayerischem Vorbild Rechtssicherheit und
Nichtraucherschutz zugleich gewährleisten kann.
Durch diese Maßnahmen wird auch den gesellschaftlichen Kosten des Rauchens Rechnung
getragen: 14,2 Mrd. Euro Einnahmen (durch die Tabaksteuer) stehen rund 20 Mrd. Ausgaben
(medizinische Behandlungen/Verdienstausfälle) gegenüber. Rauchverbote werden zudem
nicht nur von der Mehrheit der Bevölkerung (76%) begrüßt, sondern auch von der Mehrheit
der RaucherInnen (63%; Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums).
Die bayerische SPD und die nordrhein-westfälische SPD haben hier zu entsprechend
weitgehende Beschlüsse mit großer positiver Resonanz aus der Bevölkerung gefasst, die im
Falle NRWs bereits in einen Landtagsbeschluss mündeten.

 

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