Kopfpauschale oder Solidargemeinschaft?

Veröffentlicht am 21.02.2010 in Politik

Der pauschale Krankenkassenbeitrag wird im Volksmund auch „Kopfpauschale“ genannt, weil der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als pauschaler Krankenkassenbeitrag erhoben werden soll. Jede erwachsene Person, die der Versicherungspflicht der GKV unterliegt, wäre beitragspflichtig; auch Ehepartner und volljährige Kinder.

Sozial Schwächere sollen über die Einkommenssteuer entlastet werden. Wer allerdings keine Einkommenssteuer zahlt oder ein sehr geringes Einkommen hat, wird dann nicht ausreichend entlastet. Die Kopfpauschale soll nicht von der Höhe des Erwerbeinkommens abhängig sein. Wer ein hohes Einkommen bezieht, zahlt den gleichen Beitrag wie ein Geringverdiener. Die Geringverdiener sollen zumindest einen Ausgleich erhalten aus dem Gesundheitsfond. In diesen sollen die Arbeitgeberbeiträge fließen.

Bei der Kopfpauschale werden Beitragserhöhungen jedoch alleine auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Als Vorschritt wurde der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung seit Jahresbeginn fixiert. Dies hatte zur Folge, dass verschiedene Krankenkassen ab sofort ihren Versicherten in den Geldbeutel gegriffen haben mit Beitragserhöhungen zwischen 8 und 37 €. Die Arbeitgeber waren hiervon nicht betroffen.

Mit welchem Recht behauptet die Regierung, dass das von ihnen angestrebte Gesundheitssystem solidarisch sei? Ist es nur gerecht, wenn alle Menschen den gleichen Beitrag zahlen? Dies entspricht nicht der Solidargemeinschaft und den Werten unseres Gesellschaftssystems. Die Versicherten in der Sozialversicherung bilden diese Solidargemeinschaft.
Gerecht ist, wenn die Gesunden den Kranken mit ihren Beiträgen zur Krankenversicherung helfen, in der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen, die Jungen die Alten in der Rentenversicherung unterstützen (siehe Generationenvertrag) und die Arbeitnehmer für die Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung zahlen. Das heißt im Klartext: Die Starken unterstützen die Schwächeren. Dadurch, dass die Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Beiträge ihrer Arbeitnehmer übernommen hatten, waren sie rechnerisch auch in die Solidargemeinschaft mit einbezogen.

Zukünftig werden aber, allein von den Arbeitnehmern, die Erhöhungen der Krankenkassen bezahlt und immer mehr Menschen verdienen zu wenig und müssen mit Hartz IV aufstocken, um zu überleben. Tatsache ist, dass die Hans-Böckler-Stiftung im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) festgestellt hat, dass sich die Reallöhne der Arbeitnehmer effektiv verringerten. Das Bruttoeinkommen ging pro Arbeitnehmer im vergangenen Jahr durchschnittlich um 0,4 Prozent zurück und incl. der Inflationsrate (ebenfalls 0,4 Prozent) beläuft sich für die Arbeitnehmer das Minus auf 0,8 Prozent. Die Reallöhne verminderten sich das sechste Jahr in Folge laut WSI.
Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn die Arbeitnehmer immer weniger verdienen und immer mehr an Beiträgen zahlen und die fehlende Differenz, durch die eingefrorenen Arbeitgeberbeiträge, dann zusätzlich aus Steuermitteln aufgefüllt werden muss? Somit werden auf Umwegen die Arbeitnehmer mehrfach zur Kasse gebeten. 100 Tage CDU/CSU und FDP heißt 100 Tage Talfahrt und das ist erst der Anfang.

Die Kopfpauschale ist klare Klientelpolitik und unsolidarisch.
Cordula Becker
AfA Kreisvorsitzende

 

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