Solidarität mit den Beschäftgten im Pressehaus Stuttgart

Veröffentlicht am 04.02.2013 in Pressemitteilungen

Sehr geehrte Herren Paasch, Jaschke und Bensel des Stuttgarter Pressehauses,

als wir von den fünf Kündigungen in Rhein-Neckar gehört haben, waren wir erstaunt. Über die Art wie dies abgelaufen ist, sind wir entsetzt! Dies ist nicht nur menschlich fragwürdig, sondern auch unternehmerisch nicht verantwortungsvoll.

Niemand bestreitet, dass die Entwicklungen in der Verlagsbranche schwierig sind.
Wir fragen uns aber, ob Sie bewusst, in Vorbereitung auf die Kündigungen, erklärt haben, dass ohne weitere Einsparungen im Personalbereich die sinkenden Umsätze nicht aufzufangen sind? Reiner Personalabbau hat langfristig noch nie Probleme alleine gelöst, ein Überdenken aller Betriebsabläufe ist wesentlich sinnvoller.

Eine vorausschauende Geschäftsführung entwickelt in schwierigen Zeiten Strategien. Hierzu gibt das Betriebsverfassungsgesetz Möglichkeiten, in dem Arbeitgeber und Betriebsräte vertrauensvollen zusammenarbeiten. Dies soll sich in gegenseitiger „Ehrlichkeit und Offenheit“ vollziehen. Darüber hinaus werden die Betriebsparteien dadurch zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Auch das BAG hat formuliert, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Interessen verfolgen, im Gegenteil hierzu wird die vertrauensvollen Zusammenarbeit, bei den unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber und Betriebsrat, geradezu vorausgesetzt. Der Betriebsrat kann seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz nur sinnvoll wahrnehmen, wenn er umfassend informiert ist. Sie als Geschäftsleitung können davon nur positiv profitieren.

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die Kündigungen im Redaktionsbereich des Pressehauses Stuttgart zu recht scharf, denn sie geschahen auf rechtlich fragwürdigem Boden, ohne das in Deutschland geltende Betriebsverfassungsgesetz zu beachten, ohne eine Information des Betriebsrates. Wir werden den Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di solidarisch zur Seite stehen und ihr Vorgehen gegen Betriebsräte in unsere Gliederungen tragen.

Wir stehen in unseren Grundsätzen für „Freiheit, Gleichheit und Solidarität“, und somit auch dafür, dass Beschäftigte nicht ungleich behandelt werden. Beschäftigte der Stuttgarter Zeitung (STZ) und den Stuttgarter Nachrichten (STN) werden gleich behandelt, aber warum werden die Beschäftigten der Stuttgarter Zeitung Werbevermarkung (STZW) schlechter behandelt? Warum bekommen sie Aufhebungsverträge zu deutlich schlechteren Konditionen und sollen sich innerhalb einer Woche entscheiden? Auch dies ist menschlich nicht nachzuvollziehen. Überdenken Sie hier ihr Vorgehen!

Gerade dem Pressehaus Stuttgart würde es gut zu Gesicht stehen, auf seine Außenwirkung zu achten, in Deutschland geltende Gesetze zu respektieren und deshalb fordern wir sie auf, auf den Boden der Gesetzgebung zurückzukehren! Informieren Sie ihren Betriebsrat! Nehmen Sie ihn mit ins Boot, damit ihre Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit keinen weiteren Schaden nimmt.

Wir bitten Sie als Geschäftsleitung vor Ort, die von ver.di für nächste Woche vorgeschlagenen Gespräche mit dem Betriebsrat ernsthaft aufzunehmen und zu führen. Alles andere wäre ihren Geschäftszahlen nicht zuträglich, soll die Menschen in Baden-Württemberg ein solches Geschäftsgebaren in Erinnerung behalten...

Wir würden uns freuen, wieder positiv von ihrem Pressehaus zu hören.

Es grüßt sie für die Mitglieder der AfA Rhein-Neckar,

Cordula Becker
Kreisvorsitzende AfA Rhein-Neckar

 

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